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Smartphone auf dem Schiff - Achtung Kostenfalle

Internet auf dem Schiff

Eine kurze E-Mail, eine SMS oder ein Selfie vom Kreuzfahrtschiff - vielen Reisenden ist nicht klar, dass sie mit dem Internet über ihr Smartphone auf hoher See schnell in eine Kostenfalle tappen können. Wer das Internet auf dem Schiff verwendet, wählt sich in das satellitengestützte Mobilfunknetz des Schiffsbetreibers ein. Ein Megabyte Datenvolumen kann dort schonmal bis zu 30 Euro kosten.

Internet auf dem Schiff - satellitengestützt und ohne EU-Roaming

Für Reisende, die in der EU unterwegs sind, hat die europäische Roaming-Verordnung Vorteile gebracht. Für Handy-Telefonate und das mobile Internet gelten seit Mitte 2017 die gleichen Verbindungspreise wie zu Hause, sofern sie einen Mobilfunkvertrag aus einem EU-Land haben. Das Internet auf hoher See ist hier allerdings nicht eingeschlossen. Auch wenn man zwischen EU-Ländern unterwegs ist - in internationalen Gewässern gilt das EU Roaming nicht. Ebenso sind Telefonate INS EU-Ausland nicht inklusive.

Die normalen Mobilfunknetze sind terrestrisch, also landgestützt, ihre Reichweite endet vor der Küste. Die EU-Roaming-Vereinbarung gilt nur für terrestrische (landgestützte) Mobilfunkverbindungen. Auch der sogenannte Kosten-Airbag für mobile Datenverbindungen spielt auf Kreuzfahrtschiffen oder Fähren keine Rolle. An Land sorgt er innerhalb der EU dafür, dass die Verbindung automatisch unterbrochen wird, sobald Kosten in Höhe von 59,50 Euro angefallen sind.

Internet auf hoher See stellen die Schiffsbetreiber in der Regel trotzdem zur Verfügung. Dafür ist eine eigene Satellitenanlage an Bord. Die Schiffe werden mit einer GSM-Basisstation ausgestattet. Das Kürzel bedeutet "Global System for Mobile Communications" und bezeichnet den aktuellen Standard für volldigitale mobile Telefonate. Für das Internet auf dem Schiff stellt das System via Satellit eine Verbindung zum terrestrischen Netz eines Mobilfunkanbieters her. Die Preise für das mobile Internet auf hoher See kann der Schiffsbetreiber selbst bestimmen. Unter anderem fließen hier die Kosten für die Technik ein. Damit das Internet auf dem Kreuzfahrtschiff oder der Fähre funktioniert, muss der Betreiber des Satellitennetzes außerdem eine Roaming-Vereinbarung mit dem Netzbetreiber abgeschlossen haben, in dessen Mobilfunknetz Du normalerweise unterwegs bist. Die Abrechnung für das Internet auf dem Schiff wird auf der Grundlage dieser Verträge vorgenommen.

Wieviel kostet das Internet auf dem Kreuzfahrtschiff?

Internet auf dem Schiff

Für das Internet auf dem Schiff gelten spezielle Preise für sogenannte maritime Services. Im Einzelnen können sie sehr unterschiedlich sein, sind in der Regel jedoch teuer. Für ein Megabyte Daten werden bis zu 30 Euro fällig. Mit diesem Datenvolumen kannst Du beispielsweise fünf Webseiten öffnen oder 20 E-Mails ohne Anhänge versenden. Schon eine kurze Surf-Session wird diese Datenmenge also mindestens erreichen und sehr wahrscheinlich überschreiten. Telefonate nach Deutschland schlagen pro Minute mit 3 bis 7 Euro zu Buche. Zusätzlich können Einwahlgebühren berechnet werden. Auch eingehende Anrufe auf dem Schiff belasten Deine Reisekasse. Pro Minute kosten sie zwischen 1,50 und 7 Euro. Vergleichsweise günstig kommunizierst Du auf hoher See per SMS: Pro Nachricht berechnen die Netzbetreiber zwischen 40 Cent und 1,50 Euro.

Internet auf hoher See - muss der Netzbetreiber vorab über die Preise informieren?

Ob der Anbieter von mobilem Internet auf dem Schiff die Nutzer vorab über die Preise informieren muss, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Verbindliche Informationspflichten ergeben sich aus der EU-Roaming-Verordnung derzeit nur für terrestrische Verbindungen. Ob die Netzbetreiber, mit denen Handynutzer ihre Mobilfunkverträge abgeschlossen haben, ihre Kunden auch über die Kosten für das Internet auf hoher See informieren müssen, lässt die Verordnung offen.

Zudem ergibt sich für die Netzbetreiber im Hinblick auf das Internet auf dem Schiff ein weiteres Problem: Informationen über die Verbindungsdaten ihrer Vertragskunden erhalten sie in der Regel zeitversetzt. Bis sie ihre Kunden über die Kosten für das Internet auf hoher See informieren können, sind meist schon beträchtliche Beträge angefallen.

Internet auf dem Kreuzfahrtschiff - Berliner Gericht gibt einer Kundin recht

Internet Kreuzfahrtschiff

Für die Informationspflichten der Netzbetreiber über die Kosten für das Internet auf dem Schiff könnte künftig ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 05. April 2019 (Az.: 219 C 21/19) richtungsweisend sein. Das Gericht gab einer Kundin recht, die für das Internet auf dem Kreuzfahrtschiff 816,86 Euro bezahlen sollte. In ihrem normalen, günstigen Handytarif zahlt sie für Handy-Telefonie und mobiles Internet pro Monat 9,99 Euro Grundgebühr. Durch das integrierte Auslandspaket kann sie aus 43 Ländern ohne Aufpreis nach Deutschland telefonieren. Auf einer kurzen Kreuzfahrt von Kiel via Dänemark nach Norwegen nahm die Frau das satellitengestützte Internet auf dem Schiff in Anspruch. Einen Tag später erhielt sie von ihrem Mobilfunkprovider eine SMS und eine E-Mail, in der dieser auf mögliche hohe Kosten für diese Internetverbindung hinwies, ohne einen Kostenrahmen oder konkreten Preis zu nennen. In der SMS wurde außerdem drauf hingewiesen, sich dringend beim Kundenservice zu melden. Die böse Überraschung kam am Monatsende mit der Handyrechnung über 816,86 Euro. Ihre Klage begründete sie damit, dass ihr Mobilfunkprovider sie nicht vorab auf die Kosten für das Internet auf dem Kreuzfahrtschiff hingewiesen hatte. Der Provider argumentierte, dass die Klägerin verpflichtet sei, sich selbst über diese Kosten zu informieren. Die Kundin habe die berechnete Dienstleistung nachweisbar genutzt und innerhalb von 24 Stunden eine Info-Mail erhalten. Folglich habe sie die strittige Rechnung auch zu zahlen.

Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass dem Netzbetreiber die technischen Möglichkeiten zur Verfügung standen, die Kundin über die hohen Kosten für das Internet auf dem Schiff vorab zu informieren, da er dafür die Mobilfunknetze in Dänemark und Norwegen nutzen konnte. Außerdem glaubte es der Kundin, dass sie das Internet auf dem Kreuzfahrtschiff nicht in Anspruch genommen hätte, wenn sie eine entsprechende Information erhalten hätte. Zwar sei der Anspruch des Netzbetreibers auf den Betrag von 808,87 Euro für das Internet auf hoher See rechtens, da die Verbindung zustande gekommen war - rechtlich durchsetzbar sei er jedoch nicht, da es sich dabei um eine unzulässige Rechtsausübung handeln würde. Die Klägerin habe Anspruch auf Schadensersatz in gleicher Höhe, da der Mobilfunkprovider seine Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten verletzt hat. Mit dieser Begründung wurde die Klage schließlich abgewiesen.

Hohe Kosten für das Internet auf dem Schiff - wie Du Dich selbst dagegen schützt

Gegen die hohen Kosten für das Internet auf hoher See kannst Du Dich sicher schützen, wenn Du bei einer Seereise die mobile Datenverbindung auf Deinem Smartphone ausschaltest oder das Gerät im Flugmodus betreibst. Wichtig ist auch, die automatische Netzeinwahl Deines Smartphones zu deaktivieren, anderenfalls wählt sie das stärkste Mobilfunknetz, das aktuell erreichbar ist. Auf hoher See wird es sich dabei um das Satellitennetz des Schiffsbetreibers handeln.

Die Betreiber von Kreuzfahrtschiffen und Fähren stellen ihren Kunden meist spezielle Telefonie- und Internetpakete zur Verfügung, die in der Regel allerdings auch nicht günstig sind. Bevor Du ein solches Paket erwirbst, solltest Du daher prüfen, ob das Internet auf dem Kreuzfahrtschiff während Deiner Reise wirklich nötig ist. Erfahre mehr über kostenloses WLAN im Urlaub.

17.06.2019

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